Kinderschutzkonzept der
Schwimmschule Wassermäuse
Wir achten die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und unterstützen dessen Entwicklung. Wir respektieren die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen.
GRUNDLEGENDE WERTE UND ZIELE
In unserer Schwimmschule stehen Sicherheit, das Wohlergehen und der Schutz jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der sich die Kinder wohl fühlen, Vertrauen aufbauen und so ihre Schwimmfähigkeiten spielerisch und zugleich kindgerecht entwickeln können. Im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a und § 72a des Sozialgesetzbuches (SGBVIII) haben sich Träger und Schwimmlehrer:innen dazu verpflichtet, sich für den aktiven Schutz der uns anvertrauten Kinder einzusetzen und nachzukommen. Das vorliegende Schutzkonzept bietet allen Beteiligten in unserer Schwimmschule einen klaren Rahmen und dient als Orientierungshilfe.
GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSRICHTLINIEN
Der Kinderschutz wird in unserer Schwimmschule großgeschrieben und stellt daher einen wichtigen Bereich unserer Arbeit dar. Dieses wichtige und sensible Thema Kinderschutz wird bei uns sehr ernst genommen und bei Zuwiderhandlungen auch mit Konsequenzen geahndet.
Grundsätze:
- Das Grundrecht der Kinder auf physische und psychische Unversehrtheit wird zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
- Die Würde und Persönlichkeit jedes Kindes werden stets geachtet.
- Die individuellen und persönlichen Grenzen (Nähe-Distanz, Schamgrenzen, Intimsphäre) werden gewahrt.
- Die Kinder werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes gefördert und darin unterstützt, ihre eigenen Grenzen angemessen zu äußern.
- Selbst- und Mitbestimmung sollen bestmöglich gefördert und ermöglicht werden.
- Alle Mitarbeitende sind verpflichtet, die im folgenden aufgezählten Verhaltensrichtlinien einzuhalten.
- Zeit und Geduld, Spaß und Spiel sowie Wertschätzung und Achtsamkeit sind zentrale Leitideen in allen Kursen. Dabei setzen wir nicht auf Druck, Leistung oder Zwang, sondern auf eine liebevolle und respektvolle Begleitung des Lernprozesses.
- Wir stellen sicher, dass ein ausreichend hoher Betreuungsschlüssel vorhanden ist, damit alle Kinder stets gesehen werden und ein ruhiger sowie sicherer Kursverlauf ermöglicht wird.
- Wir stehen stets im Austausch mit den Eltern – sei es vor der Stunde, während oder am Ende der Stunde oder über die Regionalleitung als Ansprechperson.
Verhaltensrichtlinien:
- Keine Anwendung jeglicher Form von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt.
- Beleidigungen, Erniedrigungen oder diskriminierende Äußerungen werden nicht toleriert.
- Keine Einzeltrainings ohne Kontrollmöglichkeiten durch Dritte.
- Keine Privatgeschenke an Kinder, ohne vorherige Absprache mit der Regionalleitung.
- Duschen der Kinder nur im Rahmen unserer gemeinsamen spielerischen Stundeneinstimmung.
- Keine privaten Absprachen oder Geheimnisse mit Kindern.
- Bild- und Videoaufnahmen von Kindern sind sowohl von anderen Eltern als auch vom Schwimmpersonal streng verboten.
- Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen des Kindes.
- Körperliche Kontakte (Erlernen von Schwimmtechniken, Hilfestellungen im Wasser, Verbesserung der Techniken, Anlegen von Schwimmhilfen) müssen gewollt sein und dürfen das pädagogisch Sinnvolle nicht überschreiten.
DUSCHEN UND UMZIEHEN
Das Duschen findet nur im Rahmen unserer Waschstraße als spielerische Stundeneinstimmung, sowie zum Ausklang am Ende der Stunde statt. Es gibt kein Abwaschen, Einseifen, Shampoonieren oder ähnliches. Die Kinder werden von den Eltern umgezogen. Nach dem Umziehen erfolgt zum Kursbeginn am vereinbarten Treffpunkt die persönliche Übergabe des Kindes an die Kursleitung. Die Kinder dürfen nicht allein in den Unterricht geschickt werden oder sich unbeaufsichtigt im Schwimmbad aufhalten.
ANGEMESSENE SCHWIMMKLEIDUNG KURSLEITUNG & ASSISTENZEN
Unsere Kursleitungen und Assistenzen sind verpflichtet, während der Schwimmkurse angemessene Schwimmbekleidung zu tragen, die den Oberkörper vollständig bedeckt. Dies soll einen zu nahen Haut-zu-Haut- Kontakt verhindern und trotz der gewünschten Nähe zum Kind eine gewisse Distanz wahren.
TOILETTENGÄNGE
Die Eltern werden gebeten, mit Ihrem Kind vor jeder Schwimmstunde auf die Toilette zu gehen. Die Kursleitungen oder Assistenzen begleiten während der Schwimmkurse die Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht auf die Toilette. Es gibt keine direkte Hilfestellung. Sollte die Begleitperson des jeweiligen Kindes in der Nähe sein, können in Einzelsituationen die Eltern gebeten werden, den Toilettengang zu übernehmen. So kann die Stunde ohne große Unterbrechung fortgeführt werden.
KEINE EINZELBETREUUNG OHNE ELTERN
In Einzelstunden oder Stunden mit zu wenig Kindern im Kurs, muss die Begleitperson während der Stunde anwesend bleiben. Es gibt keine Situation, in der ein einzelnes Kind mit einer Kursleitung allein gelassen wird.
TRANSPARENTER UMGANG MIT UNSEREN KINDERN
Die Haltegriffe und das Handling der Kinder sind so gestaltet, dass die Hände der Kursleitung und Assistenzen stets sichtbar bleiben und keine Intimbereiche berührt werden. Ebenso sind Gesten des Lobens, Motivierens und Tröstens klar und eindeutig. Wir achten darauf, übermäßige Nähe zu vermeiden. Unser Ziel ist es, dass sich die Gruppe gegenseitig unterstützt, motiviert und fördert. Die Kursleitungen verstehen sich dabei als Moderator:innen und Begleiter:innen.
BABY- UND ELTERN-KIND-KURSE
Die Babys bleiben aufgrund der Eltern-Kind-Bindung größtenteils bei den Eltern. Die Kursleitung gibt wertvolle Hinweise zum Halten, Tragen und Handhabung im Wasser und unterstützt die Eltern aktiv. Wir nehmen den Willen und die Wünsche der Babys ernst, indem die geschulte Kursleitung Unsicherheiten oder Anzeichen von Angst schnell erkennen, bei Bedarf mit den Eltern sprechen, Alternativen aufzeigen und ausreichend Zeit geben, um sich wohlzufühlen.
WIE WIRD DAS PERSONAL AUSGEWÄHLT
Wir prüfen im Bewerbungsverfahren den Lebenslauf und achten darauf, dass alle unsere Kursleitungen im Besitz eines gültigen erweiterten Führungszeugnisses für pädagogische Berufe sind.
WELCHEN INHALT HAT DIE AUSBILDUNG IN BEZUG AUF KINDERSCHUTZ
Unsere Ausbildung vermittelt in der Einarbeitungszeit den einfühlsame und sichere Umgang mit Kindern im Wasser. Zum Schutz vor Übergriffen und zur Vermeidung von Anschuldigungen umfasst dies unter anderem die Erklärung der Halte- und Rettungsgriffe, die Definition von Tabuzonen sowie Richtlinien zum Umgang mit Kindern, einschließlich Lob, Motivation, der Bewältigung von Ängsten und dem Verhalten in besonderen Situationen. In der Hospitations- und Einarbeitungszeit wird ebenso ein Augenmerk auf eventuell auffälliges Verhalten der zukünftigen Kursleitung, aber auch auf mögliche falsch zu interpretierende Handlungen gelegt. Während der Einarbeitungszeit muss zudem die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden. Alle Kursleitungen werden gemäß den Standards und Vorgaben der Schwimmschule Wassermäuse GmbH & Co. KG ausgebildet.
ABSCHLUSS
Abschließend lässt sich sagen, dass das Kinderschutzkonzept der Schwimmschule Wassermäuse ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist, der es ermöglicht, eine sichere und förderliche Umgebung für alle Kinder zu schaffen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diesen Schutz weiter zu verbessern und stets gewährleisten zu können. Durch klare Richtlinien, regelmäßige Schulungen und ein engagiertes Team setzen wir alles daran, dass jedes Kind mit Freude und Sicherheit das Schwimmen erlernen kann. Wir verpflichten uns, den Schutz und das Wohl unserer jungen Schwimmer:innen stets an oberster Stelle zu setzen. Dieses Konzept ist speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Schwimmschule abgestimmt, um optimale Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlungen werden Konsequenzen gezogen, die entsprechende rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen können. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, sich kontinuierlich für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und die entsprechenden Richtlinien und Maßnahmen
strikt einzuhalten, um Auffälligkeiten frühzeitig erkennen zu können. Sollte es zu solchen Auffälligkeiten kommen, sind diese unverzüglich der Regionalleitung zu melden.
Kinderschutzkonzept der Schwimmschule Wassermäuse
Wir achten die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und unterstützen dessen Entwicklung. Wir respektieren die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen.
GRUNDLEGENDE WERTE UND ZIELE
In unserer Schwimmschule stehen Sicherheit, das Wohlergehen und der Schutz jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der sich die Kinder wohl fühlen, Vertrauen aufbauen und so ihre Schwimmfähigkeiten spielerisch und zugleich kindgerecht entwickeln können. Im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a und § 72a des Sozialgesetzbuches (SGBVIII) haben sich Träger und Schwimmlehrer:innen dazu verpflichtet, sich für den aktiven Schutz der uns anvertrauten Kinder einzusetzen und nachzukommen. Das vorliegende Schutzkonzept bietet allen Beteiligten in unserer Schwimmschule einen klaren Rahmen und dient als Orientierungshilfe.
GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSRICHTLINIEN
Der Kinderschutz wird in unserer Schwimmschule großgeschrieben und stellt daher einen wichtigen Bereich unserer Arbeit dar. Dieses wichtige und sensible Thema Kinderschutz wird bei uns sehr ernst genommen und bei Zuwiderhandlungen auch mit Konsequenzen geahndet.
Grundsätze:
- Das Grundrecht der Kinder auf physische und psychische Unversehrtheit wird zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
- Die Würde und Persönlichkeit jedes Kindes werden stets geachtet.
- Die individuellen und persönlichen Grenzen (Nähe-Distanz, Schamgrenzen, Intimsphäre) werden gewahrt.
- Die Kinder werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes gefördert und darin unterstützt, ihre eigenen Grenzen angemessen zu äußern.
- Selbst- und Mitbestimmung sollen bestmöglich gefördert und ermöglicht werden.
- Alle Mitarbeitende sind verpflichtet, die im folgenden aufgezählten Verhaltensrichtlinien einzuhalten.
- Zeit und Geduld, Spaß und Spiel sowie Wertschätzung und Achtsamkeit sind zentrale Leitideen in allen Kursen. Dabei setzen wir nicht auf Druck, Leistung oder Zwang, sondern auf eine liebevolle und respektvolle Begleitung des Lernprozesses.
- Wir stellen sicher, dass ein ausreichend hoher Betreuungsschlüssel vorhanden ist, damit alle Kinder stets gesehen werden und ein ruhiger sowie sicherer Kursverlauf ermöglicht wird.
- Wir stehen stets im Austausch mit den Eltern – sei es vor der Stunde, während oder am Ende der Stunde oder über die Regionalleitung als Ansprechperson.
Verhaltensrichtlinien:
- Keine Anwendung jeglicher Form von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt.
- Beleidigungen, Erniedrigungen oder diskriminierende Äußerungen werden nicht toleriert.
- Keine Einzeltrainings ohne Kontrollmöglichkeiten durch Dritte.
- Keine Privatgeschenke an Kinder, ohne vorherige Absprache mit der Regionalleitung.
- Duschen der Kinder nur im Rahmen unserer gemeinsamen spielerischen Stundeneinstimmung.
- Keine privaten Absprachen oder Geheimnisse mit Kindern.
- Bild- und Videoaufnahmen von Kindern sind sowohl von anderen Eltern als auch vom Schwimmpersonal streng verboten.
- Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen des Kindes.
- Körperliche Kontakte (Erlernen von Schwimmtechniken, Hilfestellungen im Wasser, Verbesserung der Techniken, Anlegen von Schwimmhilfen) müssen gewollt sein und dürfen das pädagogisch Sinnvolle nicht überschreiten.
DUSCHEN UND UMZIEHEN
Das Duschen findet nur im Rahmen unserer Waschstraße als spielerische Stundeneinstimmung, sowie zum Ausklang am Ende der Stunde statt. Es gibt kein Abwaschen, Einseifen, Shampoonieren oder ähnliches. Die Kinder werden von den Eltern umgezogen. Nach dem Umziehen erfolgt zum Kursbeginn am vereinbarten Treffpunkt die persönliche Übergabe des Kindes an die Kursleitung. Die Kinder dürfen nicht allein in den Unterricht geschickt werden oder sich unbeaufsichtigt im Schwimmbad aufhalten.
ANGEMESSENE SCHWIMMKLEIDUNG KURSLEITUNG & ASSISTENZEN
Unsere Kursleitungen und Assistenzen sind verpflichtet, während der Schwimmkurse angemessene Schwimmbekleidung zu tragen, die den Oberkörper vollständig bedeckt. Dies soll einen zu nahen Haut-zu-Haut- Kontakt verhindern und trotz der gewünschten Nähe zum Kind eine gewisse Distanz wahren.
TOILETTENGÄNGE
Die Eltern werden gebeten, mit Ihrem Kind vor jeder Schwimmstunde auf die Toilette zu gehen. Die Kursleitungen oder Assistenzen begleiten während der Schwimmkurse die Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht auf die Toilette. Es gibt keine direkte Hilfestellung. Sollte die Begleitperson des jeweiligen Kindes in der Nähe sein, können in Einzelsituationen die Eltern gebeten werden, den Toilettengang zu übernehmen. So kann die Stunde ohne große Unterbrechung fortgeführt werden.
KEINE EINZELBETREUUNG OHNE ELTERN
In Einzelstunden oder Stunden mit zu wenig Kindern im Kurs, muss die Begleitperson während der Stunde anwesend bleiben. Es gibt keine Situation, in der ein einzelnes Kind mit einer Kursleitung allein gelassen wird.
TRANSPARENTER UMGANG MIT UNSEREN KINDERN
Die Haltegriffe und das Handling der Kinder sind so gestaltet, dass die Hände der Kursleitung und Assistenzen stets sichtbar bleiben und keine Intimbereiche berührt werden. Ebenso sind Gesten des Lobens, Motivierens und Tröstens klar und eindeutig. Wir achten darauf, übermäßige Nähe zu vermeiden. Unser Ziel ist es, dass sich die Gruppe gegenseitig unterstützt, motiviert und fördert. Die Kursleitungen verstehen sich dabei als Moderator:innen und Begleiter:innen.
BABY- UND ELTERN-KIND-KURSE
Die Babys bleiben aufgrund der Eltern-Kind-Bindung größtenteils bei den Eltern. Die Kursleitung gibt wertvolle Hinweise zum Halten, Tragen und Handhabung im Wasser und unterstützt die Eltern aktiv. Wir nehmen den Willen und die Wünsche der Babys ernst, indem die geschulte Kursleitung Unsicherheiten oder Anzeichen von Angst schnell erkennen, bei Bedarf mit den Eltern sprechen, Alternativen aufzeigen und ausreichend Zeit geben, um sich wohlzufühlen.
WIE WIRD DAS PERSONAL AUSGEWÄHLT
Wir prüfen im Bewerbungsverfahren den Lebenslauf und achten darauf, dass alle unsere Kursleitungen im Besitz eines gültigen erweiterten Führungszeugnisses für pädagogische Berufe sind.
WELCHEN INHALT HAT DIE AUSBILDUNG IN BEZUG AUF KINDERSCHUTZ
Unsere Ausbildung vermittelt in der Einarbeitungszeit den einfühlsame und sichere Umgang mit Kindern im Wasser. Zum Schutz vor Übergriffen und zur Vermeidung von Anschuldigungen umfasst dies unter anderem die Erklärung der Halte- und Rettungsgriffe, die Definition von Tabuzonen sowie Richtlinien zum Umgang mit Kindern, einschließlich Lob, Motivation, der Bewältigung von Ängsten und dem Verhalten in besonderen Situationen. In der Hospitations- und Einarbeitungszeit wird ebenso ein Augenmerk auf eventuell auffälliges Verhalten der zukünftigen Kursleitung, aber auch auf mögliche falsch zu interpretierende Handlungen gelegt. Während der Einarbeitungszeit muss zudem die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden. Alle Kursleitungen werden gemäß den Standards und Vorgaben der Schwimmschule Wassermäuse GmbH & Co. KG ausgebildet.
ABSCHLUSS
Abschließend lässt sich sagen, dass das Kinderschutzkonzept der Schwimmschule Wassermäuse ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist, der es ermöglicht, eine sichere und förderliche Umgebung für alle Kinder zu schaffen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diesen Schutz weiter zu verbessern und stets gewährleisten zu können. Durch klare Richtlinien, regelmäßige Schulungen und ein engagiertes Team setzen wir alles daran, dass jedes Kind mit Freude und Sicherheit das Schwimmen erlernen kann. Wir verpflichten uns, den Schutz und das Wohl unserer jungen Schwimmer:innen stets an oberster Stelle zu setzen. Dieses Konzept ist speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Schwimmschule abgestimmt, um optimale Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlungen werden Konsequenzen gezogen, die entsprechende rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen können. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, sich kontinuierlich für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und die entsprechenden Richtlinien und Maßnahmen
strikt einzuhalten, um Auffälligkeiten frühzeitig erkennen zu können. Sollte es zu solchen Auffälligkeiten kommen, sind diese unverzüglich der Regionalleitung zu melden.